MUC-BOX
Ihr Dachbox- und Fahrradträgerverleih in München.

Mietkonditionen - AGB's 



Allgemeine Geschäftsbedingungen Verleihservice Manuel Reiter


§ 1 Geltungsbereich, Vertragssprache
1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, finden Anwendung auf die zwischen dem Kunden (nachfolgend Mieter) und uns, Manuel Reiter – Verleihservice Manuel Reiter (Theodor-Fischer-Straße 9a, 80999 München – nachfolgend Vermieter genannt) (Klick zum Impressum) geschlossenen Mietverträge. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von uns gegenüber Unternehmern nicht anerkannt, sofern wir diesen nicht ausdrücklich zugestimmt haben.
2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB, also natürlichen Personen, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, als auch gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, also natürlichen oder juristischen Personen oder einer rechtsfähigen Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters, der Unternehmer im Sinne der vorgenannten Ziffer 2 ist, finden keine Anwendung, auch wenn der Vermieter ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn der Vermieter auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
4. Der Mieter sichert zu, dass er in Deutschland ansässig sowie volljährig und unbeschränkt geschäftsfähig ist und dass er, sofern er als Vertreter handelt, über entsprechende Vertretungsmacht verfügt.
5. Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch. Übersetzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in andere Sprachen dienen lediglich zu Ihrer Information. Bei etwaigen Unterschieden zwischen den Sprachfassungen hat der deutsche Text Vorrang.


§ 2 Angebot und Vertragsschluss
1. Die in Anzeigen und Internetseiten enthaltenen Angaben vom Vermieter sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Sie stellen kein Angebot vom Vermieter dar.
2. Die Bestellung des Mieters stellt ein Angebot an den Vermieter zum Abschluss eines Vertrages über die vom Mieter bestellte Leistung (Miete einer Dachbox) dar. Wenn der Mieter eine Bestellung per Internet bzw. E-Mail abgibt, erhält er vom Vermieter eine E-Mail, die den Eingang der Bestellung bestätigt und die Einzelheiten zur Bestellung aufführt (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots des Mieters dar, sondern informiert diesen lediglich darüber, dass seine Bestellung beim Vermieter eingegangen ist.
3. Ein Vertrag mit dem Mieter kommt erst zustande, wenn der Vermieter die Bestellung durch eine E-Mai oder Post an den Mieter oder das Angebot des Mieters vor Ort annimmt (Annahmeerklärung).
Wir behalten uns hierbei das Recht vor, eine Bestellung des Mieters zurückzuweisen, wenn der vom Mieter bestellte Mietgegenstand zu dem angefragten Zeitraum nicht zur Verfügung steht.
4. Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen dem Vermieter und Mieter ist der schriftlich geschlossene Mietvertrag, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen des Vermieters vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.
5. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter vom Vermieter nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax oder per E-Mail, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird.
6. Die Vertragsbestimmungen mit Angaben zu den vereinbarten Vertragsleistungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Mieter unmittelbar vor Ort übergeben oder per E-Mail mit Annahme des Vertragsangebotes bzw. mit der Benachrichtigung hierüber zugesandt. Eine Speicherung der Vertragsbestimmungen durch uns erfolgt nicht.


§ 3 Nutzungsberechtigung der Mietsache, Gebrauchsüberlassung an Dritte
1. Die Überlassung der Mietsache erfolgt zur ausschließlichen Benutzung durch den Mieter oder der im Mietvertrag jeweils angegebenen Personen und ausschließlich zu dem vereinbarten Zweck und Zeitraum.
2. Der Mieter ist ohne Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch an der Mietsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere diese zu vermieten oder zu verleihen.
Der Mieter, der die Pflicht nach Ziffer 2 verletzt, hat dem Vermieter für jeden Pflichtverstoß unter Verzicht auf die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs eine Vertragsstrafe zu bezahlen. Die Vertragsstrafe beträgt EUR 300,00.
Die Vertragsstrafe hat in diesem Rahmen billigem Ermessen zu entsprechen. Maßgeblich hierfür sind die Bedeutung der verletzten Pflicht, der Nachteil des Vermieters und der Grad der Pflichtverletzung und des Verschuldens des Mieters.
Die Nutzung durch die Mitarbeiter des Mieters (als Unternehmer) ist im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs zulässig.
3. Da es sich beim Mietgegenstand um gebrauchte Materialien und Sachen handelt, begründen normale Gebrauchsspuren keinen Nachbesserungs-, Ersatz- und Rücknahmeanspruch.
4. Der Vermieter behält sich vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Mieter vor Mietbeginn (im Zeitpunkt des Abholens der Mietsache) die zur Prüfung der Identifikation erforderlichen Unterlagen (Kopie des Personalausweises und Lichtbild) nicht nachweist und dem Vermieter nicht zur Verfügung stellt.


§ 4 Obhutspflichten des Mieters
1. Der Mieter hat die Mietsache pfleglich zu behandeln und vor Schäden zu bewahren. Der Mieter wird die Pflege- und Gebrauchsanweisungen des Vermieters, insbesondere die in dem überlassenen Bedienungshandbuch enthaltenen Hinweise, im Rahmen des Zumutbaren befolgen. Kennzeichnungen der Mietsache, insbesondere Schilder, Nummern oder Aufschriften, dürfen nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden.
2. Der Mieter oder eine sonst nutzungsberechtigte Person haben die Mietsache vor dem vertraglich vereinbarten Gebrauch auf Mängel bzw. Schäden sowie darauf zu überprüfen, ob die allgemeine Gebrauchstauglichkeit der Mietsache eingehalten ist. Der Mieter hat dem Vermieter auftretende Mängel, Störungen und Schäden unverzüglich. Bereits vorhandene Schäden können aus dem Schadensprotokoll, welches dem Mieter übergeben wird, entnommen werden.
3. Im Falle einer Panne mit der Mietsache ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter ohne schuldhaftes Zögern hierüber in Kenntnis zu setzen. Dem Mieter ist es nicht gestattet, Reparaturaufträge an Dritte zu erteilen. Dies ausschließlich dem Vermieter vorbehalten.
4. Dem Mieter ist es nicht erlaubt, im Falle eines Unfalls ein Schuldanerkenntnis zu erklären oder sonstige Handlungen vorzunehmen, die auf ein solches Anerkenntnis schließen lassen, bspw. Zahlungen oder Zahlungsversprechen. Sollte der Mieter dennoch ein Schuldanerkenntnis abgeben, so entfaltet dies nur Wirkungen dem Mieter gegenüber.


§ 5 Änderungen an der Mietsache
Änderungen an der Mietsache durch den Mieter sind nicht statthaft und bedürfen der vorhergehenden Zustimmung des Vermieters.


§ 6 Ausgabe und Rückgabe der Mietsache
1. Nach dem Vertragsschluss ist vom Mieter der Montage- bzw. Abholtermin der Mietsa-che mindestens eine Woche im Voraus zu vereinbaren.
2. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Mieter dem Vermieter die Mietsache in ordnungsgemäßem Zustand am Ort der Abholung zurückzugeben. Die Vorschrift des § 545 BGB wird abbedungen.
3. Bei der Rückgabe der Mietsache wird ein Protokoll erstellt, in dem eventuell bestehende Schäden und Mängel der Mietsache festgehalten werden. Der Mieter hat die Kosten für die Wiederherstellung bei von ihm zu vertretenden Schäden oder Mängeln zu ersetzen.
4. Erfolgt die Rückgabe durch den Mieter vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer, hat der Mieter keinen Anspruch auf Rück- oder Teilerstattungen des gezahlten Preises.
5. Erfolgt die Rückgabe durch den Mieter nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer, wird eine Nachzahlung in Höhe von EUR 12,00/Tag fällig, wenn der Mieter nicht ausdrücklich nachweist, dass uns ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Nachzahlung.


§ 7 Preise und Zahlung
1. Es gelten die auf der Webseite vom Vermieter angegebenen und einsehbaren, jeweils aktuellen Preise. Alle Preisangaben sind in Euro und verstehen sich auf Grund der Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung §19 UStG ohne Mwst. 
Wenn nicht anders angegeben, beziehen sich die Preise – Irrtum und Druck- bzw. Tippfehler vorbehalten – auf die jeweils abgebildeten Leistungen des Vermieters gemäß entsprechender Beschreibung.
Der vom Mieter zu entrichtende Mietzins ist im Vertrag festgelegt und wird bei Vertragsschluss, spätestens am Tag der Übergabe des Mietgegenstands fällig. Darüber hinaus behalten wir uns vor, vom Mieter eine Mietkaution in Höhe von EUR 150,00 sowie die Vorlage einer Kopie seines Bundespersonalausweises zu verlangen. Der Vermieter ist dabei weder verpflichtet, die Mietkaution getrennt von seinem Vermögen anzulegen noch die Mietkaution zugunsten des Mieters zu verzinsen. Der Mieter erhält die beim Vermieter hinterlegte Kaution zurück, wenn er die Mietsache unbeschädigt und gereinigt dem Vermieter zurückgegeben hat.
2. Für die Zahlung unserer Leistung akzeptieren wir folgende Zahlungsmethoden:
a) Barzahlung
b) Banküberweisung
c) PayPal
Die Zahlung per PayPal setzt Ihre Registrierung, die Berechtigung durch Angabe Ihrer Zugangsdaten sowie die Bestätigung der Zahlungsanweisung an uns voraus.
Wir behalten uns das Recht vor, bestimmte Zahlungsmethoden auszuschließen bzw. zuzulassen.
3. Für den Fall, dass der Mieter bei Fälligkeit nicht leistet, sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 5% - Punkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen; ist der Mieter Unternehmer, sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 9% - Punkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.
Bei Verzug mit einer Entgeltforderung hat der Mieter, der kein Verbraucher ist, außerdem die gesetzliche Pauschale von EUR 40,00 zu zahlen (§ 288 Absatz 5 BGB). Die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadenersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung besteht.
4. Der Vermieter ist berechtigt, Forderungen durch Vertrag mit einem Dritten auf diesen zu übertragen (Abtretung). Mit dem Abschluss des Vertrags tritt der Dritte an die Stelle des Vermieters als Forderungsinhaber. Die Abtretung wird der Vermieter dem Kunden in der jeweiligen Rechnung anzeigen. In diesem Fall kann der Kunde nur noch an den Dritten als neuen Gläubiger mit schuldbefreiender Wirkung leisten.
5. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Mieters oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.


§ 8 Widerrufsrecht
Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen steht Ihnen als Verbraucher ein Widerrufsrecht zu.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Manuel Reiter,
Verleihservice Manuel Reiter,
Theodor-Fischer-Straße 9a,
80999 München,
Tel.: +49 (0) 157 – 5244 9628
E-Mail: info@muc-box.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Besondere Hinweise


Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen auch dann, wenn der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher
• ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt und
• seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags sein Widerrufsrecht verliert.
Ende der Widerrufsbelehrung
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
– An
Manuel Reiter,
Theodor-Fischer-straße 9a,
80999 München,
E-Mail: info@muc-box.de
– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (°) den von mir/uns (°) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (°)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (°)
– Bestellt am (°)/erhalten am (°)
– Name des/der Verbraucher(s)
– Anschrift des/der Verbraucher(s)
– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
– Datum
(°) Unzutreffendes streichen.


§ 9 Vertragsdauer/Stornierung
1. Die Dauer des Vertrags sowie der Zeitpunkt der Leistung ergeben sich aus den spezifischen Vereinbarungen zwischen dem Vermieter und dem Mieter.
2. Der Mieter ist zur Stornierung des Vertrags berechtigt. Der Vermieter verlangt in diesem Fall eine angemessene Entschädigung. Der Vermieter pauschaliert seinen Entschädigungsanspruch wie folgt:
a) Stornierung 13 bis 7 Tage vor Beginn des bestellten Mietgegenstands: 25 % des vereinbarten Mietpreises,
b) Stornierung 6 Tage bis 2 Tage (48h) vor Beginn des bestellten Mietgegenstands: 50 % des vereinbarten Preises, wenn der Mieter nicht ausdrücklich nachweist, dass dem Vermieter ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Entschädigungspauschale.
Für den Fall, dass der Mieter kurzfristig (1 Tag vor der bestellten Mietnutzung) vom Vertrag zurücktritt oder am Tag der bestellten Mietnutzung nicht an dem vereinbarten Übergabeort erscheint, wird der vereinbarte Preis in voller Höhe fällig. Damit zusammenhängende Schadensersatzansprüche behält sich der Vermieter ausdrücklich vor.
3. Das Recht zur Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.


§ 10 Behinderung und höhere Gewalt
1. Sieht sich der Vermieter in der Durchführung des Vertrags durch Umstände gleich welcher Art behindert, so wird sie dies dem Mieter rechtzeitig und ohne schuldhaftes Zögern mitteilen. Sind die behindernden Umstände vom Vermieter nicht zu vertreten, so werden sich die Vertragspartner über eine angemessene Verschiebung der vereinbarten Miettermine verständigen. Unterbleibt die rechtzeitige Mitteilung, so kann sich der Vermieter später auf diese Umstände nicht berufen.
Sollte keine Einigung zwischen dem Vermieter und dem Mieter zustande kommen, ist der Mieter zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt und ihm werden bereits geleistete Zahlungen erstattet
2. In Fällen höherer Gewalt ist die hiervon betroffene Vertragspartei für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von der Verpflichtung zur Leistung befreit.
Höhere Gewalt ist jedes außerhalb des Einflussbereichs der jeweiligen Vertragspartei liegende Ereignis, durch das sie ganz oder teilweise an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gehindert wird, einschließlich Pandemien, Feuerschäden, Überschwemmungen, Streiks und rechtmäßiger Aussperrungen sowie von ihr nicht verschuldeter Betriebsstörungen oder behördlicher Verfügungen.
Die betroffene Vertragspartei wird der anderen Vertragspartei unverzüglich den Eintritt sowie den Wegfall der höheren Gewalt anzeigen und sich nach besten Kräften bemühen, die höhere Gewalt zu beheben und in ihren Auswirkungen soweit wie möglich zu beschränken.
Die Vertragsparteien werden sich bei Eintritt höherer Gewalt über das weitere Vorgehen abstimmen und festlegen, ob nach ihrer Beendigung, die während dieser Zeit nicht durchgeführte Leistungen nachgeholt werden sollen. Ungeachtet dessen ist jede Vertragspartei berechtigt, von den hiervon betroffenen Bestellungen bzw. Buchungen zurückzutreten, wenn die höhere Gewalt mehr als drei Wochen seit dem vereinbarten Leistungsdatum andauert. Das Recht jeder Vertragspartei, im Falle länger andauernder höherer Gewalt den Vertrag auch wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt.


§ 11 Verschwiegenheitspflicht

1. Der Vermieter ist verpflichtet, über alle Informationen zum Mieter, die der Vermieter im Zusammenhang mit der Erledigung seiner Aufgaben zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren.
2. Die Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, wenn und soweit der Vermieter vom Mieter schriftlich von dieser Verpflichtung entbunden wurde.
3. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch dann nicht,
a) soweit die Offenlegung von Informationen zur Wahrung berechtigter Interessen vom Vermieter auch unter Berücksichtigung etwaiger entgegenstehender Interessen des Mieters unerlässlich ist,
b) soweit der Vermieter gesetzlich zur Offenlegung verpflichtet ist, insbesondere gegenüber Aufsichtsbehörden.
4. Mitarbeiter und weitere Erfüllungsgehilfen des Vermieters sind im gleichen Umfang wie der Vermieter selbst zur Verschwiegenheit zu verpflichten. Der Vermieter weist dies auf Verlangen des Mieters nach.
5. Soweit nach den vorstehenden Regelungen eine Befreiung von der Verschwiegenheitspflicht vereinbart ist, gelten diese gleichzeitig als Befreiung von etwaigen gesetzlichen Auskunfts- und Aussageverweigerungsrechten (z.B. nach § 102 AO, § 53 StPO, § 383 ZPO).


§ 12 Haftung des Mieters
Der Mieter haftet nach den gesetzlichen Regelungen.


§ 13 Haftungsbeschränkung
1. Der Vermieter haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden oder bei schuldhafter Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Hauptpflicht oder Kardinalpflicht oder im Fall der Nichterfüllung einer Garantie oder falls ein Mangel vom Vermieter arglistig verschwiegen wurde.
Eine „Kardinalpflicht“ im Sinne dieser Bestimmung ist eine Pflicht des Vermieters, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Vertragsbeziehung zwischen den Parteien erst möglich macht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertraut.
2. Im Fall der Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Hauptpflicht oder Kardinalpflicht, die auf einfache Fahrlässigkeit zurückzuführen ist, ist unsere Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.
3. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Vermieters.
4. Eine weitergehende Haftung des Vermieters ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftung nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz bleibt von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt.
5. Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters nach § 536a Absatz 1 BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, ist ausgeschlossen.
6. Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Der Vermieter haftet insoweit nicht für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit seines Online-Auftritts.


§ 14 Datenschutz
1. Zu den Qualitätsansprüchen des Vermieters gehört es, verantwortungsbewusst mit den persönlichen Daten der Mieter (diese Daten werden nachfolgend „personenbezogene Daten“ genannt) umzugehen. Die sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden personenbezogenen Daten werden vom Vermieter daher nur erhoben, gespeichert und verar-beitet, soweit dies zur vertragsgemäßen Leistungserbringung erforderlich und durch gesetzliche Vorschriften erlaubt, oder vom Gesetzgeber angeordnet ist. Der Vermieter wird die personenbezogenen Daten der Mieter vertraulich sowie entsprechend den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts behandeln und nicht an Dritte weitergeben.
2. Hierüber hinaus verwendet der Vermieter personenbezogene Daten der Mieter nur, soweit der Mieter hierzu ausdrücklich eingewilligt hat. Eine vom Mieter erteilte Einwilligung kann er jederzeit widerrufen.
3. Dem Mieter ist bekannt, dass zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und Erfüllung des Vertragsverhältnisses die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung auf Basis von Art. 6 Absatz 1 lit. b) DSGVO unter anderem von dessen Name, Verbraucher- bzw. Unternehmereigenschaft, Adresse, Geburtsdatum und Bankverbindung erforderlich sind.
4. Der Vermieter ist berechtigt – im Rahmen des gesetzlich Zulässigen – zum Zweck der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Mietvertrags das Risiko von Zahlungsausfällen auf Mieterseite zu prüfen.
5. Der Vermieter ist berechtigt, bei konkretem Anlass telefonisch mit dem Kunden Kontakt aufzunehmen, bspw. um die Ursache einer Störung zu ermitteln.
6. Der Vermieter wird im Hinblick auf personenbezogene Daten des Mieters die maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), wahren.
7. Im Übrigen verweist der Vermieter auf seine Datenschutzerklärung (zur Datenschutzerklärung).


§ 15 Anwendbares Recht
Das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien und alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ergeben, unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) findet keine Anwendung.


§ 16 Schlussbestimmungen
1. Die hier verfassten Geschäftsbedingungen sind vollständig und abschließend. Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
2. Soweit der Mieter bei Abschluss des Vertrages seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatte und entweder zum Zeitpunkt der Klageerhebung durch den Vermieter aus Deutschland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthaltsort zu diesem Zeitpunkt unbekannt ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz unseres Unternehmens in München.
Soweit der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und in Verbindung mit dem Vertragsverhältnis zwischen den Parteien in allen diesen Fällen der Geschäftssitz des Vermieters.
3. Der Vermieter weist darauf hin, dass der Mieter neben dem ordentlichen Rechtsweg auch die Möglichkeit einer außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten gemäß Verordnung (EU) Nr. 524/2013 hat.
Einzelheiten dazu finden sich in Verordnung (EU) Nr. 524/2013 und unter der Internet-adresse: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Die E-Mail-Adresse des Vermieters lautet: info@muc-box.de.
Der Vermieter weist nach § 36 VSBG darauf hin, dass der nicht verpflichtet ist, an ei-nem außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungs-stelle teilzunehmen.
4. Die Vertragsparteien werden beim Umgang mit personenbezogenen Daten die jeweils einschlägigen Bestimmungen, insbesondere die der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), einhalten. Die Vertragsparteien werden im Zusammenhang mit der Begründung, Durchführung und Beendigung dieses Vertrags personenbezogene Daten nicht unbefugt verarbeiten (Datengeheimnis). Sie werden Personen, die sie im Zusammenhang mit der Begründung, Durchführung und Beendigung dieses Vertrags einsetzen, entsprechend verpflichten. Das Datengeheimnis besteht auch nach Beendigung ihrer Tä-tigkeit fort. Der Vermieter verweist insoweit auf seine Datenschutzerklärung unter (Link zur Datenschutzerklärung).
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Geltung der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

Juni 2022